Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien


Ein Investment von mindestens 150.000 Real in eine neu gegründete oder in eine bestehende brasilianische Gesellschaft sowie die Beschaffung von mindestens zehn Arbeitsplätze sind die Hauptvoraussetzungen für die Beantragung einer Investorenaufenthaltserlaubnis für Brasilien.

Eine weitere Möglichkeit, entsteht durch ein Investment von mindestens 500.000 Real. Die Beschaffung von Arbeitsplätzen ist in dieser Variante nicht vorgeschrieben.

Das Investment muss bei der brasilianischen Zentralbank korrekt eingetragen werden, auch die Überweisung dieses Betrags muss einige Vorschriften beachten.

Weitere Auflagen müssen außerdem beachtet werden, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Beratung nach brasilianischem Gesellschafts- und Aufenthaltsrecht.
  • Überprüfung der rechtlichen Lage der natürlichen Person des vorgesehenen Gesellschafters sowie der gegründeten Firma.
  • Anforderung in Deutschland und in Brasilien der für das Aufenthaltserlaubnisverfahren notwendigen Unterlagen.
  • Vorbereitung der Unterlagen: Eintragung von ausländischen Dokumenten und Urkunden für den internationalen Gebrauch in Brasilien, sowie Weiterleitung an den vereidigten Übersetzer.
  • Beratung zur Ausarbeitung eines individuellen Businessplans konform der rechtlichen Vorschriften Brasiliens, die den spezifischen Sachverhalt entsprechen, einschließlich der Themen Produktivität, Erbringung von Technologie, Beschaffung von Arbeitsstellen, Investment.
  • Veranlassung der Zahlung von Steuern und Gebühren.
  • Visaprozessdurchführung bei der zuständigen Behörde in Brasilien. Antragstellung, die Entgegennahme und Beschaffung von Informationen, Beschaffen und Durcharbeiten von Akten, Schriftsätzen und Unterlagen, Begleitung und Wahrnehmung von Terminen und Einhaltung von Fristen während des Verfahrens bis zur Erledigung aller Maßnahmen.
Kanzlei Mestieri-Seidl - Alle Rechte vorbehalten

Nach oben